Die Corona Impfung

Allgemeine Information für unsere Mitarbeiter

Die Corona-Pandemie betrifft uns alle und das Virus wird nicht von selbst wieder verschwinden. Eine Impfung ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Forschung die einzige Möglichkeit, COVID-19 zu bekämpfen. Die Impfstoffentwicklung konnte erfolgreich auf den Weg gebracht werden. Weltweit sind über 8,5 Milliarden Menschen geimpft.

Wir wollen Sie ganzheitlich über Chancen und Risiken informieren.

Wir sprechen Ihre Sprache

Auf unsere internationalen Mitarbeiter sind wir stolz. Damit wir Sie möglichst gut erreichen können, haben wir die wichtigsten Informationen zur COVID- Impfung in vielen Muttersprachen zusammengefasst. Klicken Sie einfach hier auf die Flagge Ihrer Muttersprache.

Da wir als Pflege-Dienstleister Hochrisiko-Gruppen betreuen und pflegen und unsere Mitarbeiter/innen zu den systemrelevanten Berufsgruppen zählen, möchten wir Sie mit den wichtigsten Fakten und Informationen zum aktuellen Status zum Thema Corona-Impfstoff informieren. Der Schutz unserer Kunden und der Eigenschutz unserer Mitarbeiter/innen ist uns hierbei ein wichtiges Anliegen.

Bitte beachten Sie,

dass sich die Erkenntnisse der Forschung dynamisch entwickeln und wir Ihnen lediglich die Informationen weitergeben können, die wir von öffentlichen, seriösen Stellen erhalten. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich online auf den untenstehenden Websites weiterhin informiert zu halten.

Hier finden Sie noch ein Video von Quarks – dem Wissenschaftsformat des westdeutschen Rundfunks WDR.

FRAGEN & ANTWORTEN

– Comirnaty (BioNTech): 2 Impfstoffdosen erforderlich
Spikevax (Moderna): 2 Impfstoffdosen erforderlich

Vaxzevria (AstraZeneca): 2 Impfstoffdosen erforderlich

COVID19 Vaccine Janssen (Johnson+Johnson): 1 Impfstoffdosis erforderlich

Bei einer Mischung der Impfstoffe (Kreuzimpfung) von BioNTech, Moderna oder AstraZeneca (heterologes Impfschema) sind ebenfalls zwei Impfstoffdosen erforderlich.

Die Empfehlung des RKI finden Sie hier.

Die Pflicht gilt sowohl für bereits im Unternehmen tätige Personen als auch für solche, die künftig eine Tätigkeit aufnehmen. Die Art der Beschäftigung (Arbeitsvertrag, Leiharbeitsverhältnis, Praktikum, etc.) ist ohne Bedeutung. Somit sind auch Freiberufler oder Honorarkräfte, die für die Einrichtung tätig werden, umfasst. Gleiches gilt für Arbeitgeber. Auch die konkreten Tätigkeiten der Personen haben keine Auswirkung auf die Verpflichtung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises. Das Pflege und Betreuungspersonal ist genauso erfasst wie auch andere in der Einrichtung oder dem Unternehmen tätige Personen wie zum Beispiel Hausmeister oder Transport, Küchen oder Reinigungspersonal. Erfasst sind auch Auszubildende, Personen, welche ihren Freiwilligendienst (nach dem BFDG oder JFDG) ableisten, ehrenamtlich Tätige, Praktikanten sowie Zeitarbeitskräfte. Soweit eine Person zeitlich nur ganz vorübergehend (nur jeweils wenige Minuten, nicht über einen längeren Zeitraum) in der Einrichtung tätig ist, ist keine Vorlage eines Immunitätsnachweises notwendig.
Dies ist beispielsweise bei der individuellen Beurteilung im Rahmen von Handwerkereinsätzen relevant.

Der Impfnachweis muss ab 1.1.2022 mit dem QR-Code auf dem Zertifikat nachgewiesen werden. Dies digital oder als Papierausdruck.

Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARSCoV2 geimpft werden können, müssen keinen Immunitätsnachweis vorlegen. Das Vorliegen einer derartigen medizinischen Kontraindikation muss jedoch mittels eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen werden.

Von der Einrichtung versorgte Personen und Besucher sind ebenfalls nicht erfasst. Dies gilt darüber hinaus auch für Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind.

Die Prüfung der Nachweise hat über die jeweilige Einrichtungsleitung/Pflegedienstleitung der Einrichtung zu erfolgen. Ebenfalls muss die Meldung an das zuständige Gesundheitsamt über das Fehlen des Nachweises oder des Anzweifelns von diesen Stellen erfolgen.

Alle Mitarbeiter müssen bis spätestens 15.03.2022 einen Nachweis über die Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest (Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich) vorlegen. Erfolgt bis zum 15.03.2022 keine Vorlage der oben genannten Nachweise, oder wird der Nachweis angezweifelt, muss unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber informiert werden. Bei all diesen Fällen ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob und wann eine Beschäftigung wieder bzw. überhaupt gestattet ist. Aus der jeweiligen Prüfung ergibt sich dann auch die Lohnzahlungspflicht ebenso wie weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen.

Einen Impfstoff zu finden, ist prinzipiell ein aufwändiges Verfahren. Bisher war eine Zeitspanne von der Virusanalyse bis zur Marktzulassung eines Impfstoffs mit 15 bis 20 Jahre als realistisch anzusehen. Neue Technologien und Erfahrung mit Impfstoffen gegen ähnliche oder verwandte Viren (z.B. MERS-CoV) haben die schnellere Entwicklung ermöglicht.

Wie jeder andere Impfstoff, wird auch ein neuer Impfstoff, der vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2 schützen soll, intensiv geprüft. Die verschiedenen Impfstoff-Kandidaten durchlaufen jeweils streng kontrollierte Prozesse. Es gibt dafür klare gesetzliche und wissenschaftliche Vorgaben, bevor sie zur Anwendung am gesunden Menschen kommen.

Das Zulassungsverfahren für einen Impfstoff ist – national oder auch international – ein aufwändiger Prozess und unterliegt strengen wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Kontrollen. Es scheint aber möglich zu sein, dass es diesmal gelingt, so schnell wie noch nie einen Impfstoff zu entwickeln, der den hohen nationalen und internationalen Qualitätsanforderungen entspricht.

Auch wenn die Impfstoffentwicklung dieses Mal deutlich schneller erfolgte als bisher, geht damit kein Herabsenken der Standards für die Zulassung einher. Die Beschleunigung der Impfstoffentwicklung ist zum einen damit zu erklären, dass für sie viel Geld investiert wird und damit Studien ohne Zeitverzögerung im großen Stil durchgeführt werden können. Zum anderen überwachen und prüfen die Zulassungsbehörden die Impfstoffentwicklung so schnell es geht. Durch diese Priorisierung können die forschenden Firmen und Labore Zeit sparen und schneller von einer Prüfphase in die nächste gehen.

RNA-Impfstoffe enthalten die Erbinformation in Form von Boten-RNA (messenger RNA, mRNA), die den Bauplan des Antigens umfasst. Diese Erbinformation wird von Körperzellen als Bauplan genutzt, um das spezifische Antigen in wenigen Körperzellen selbst zu produzieren. Die Zellen präsentieren dieses Antigen Immunzellen, was die gewünschte spezifische Immunantwort auslöst.

Bei einem späteren Kontakt der geimpften Person mit SARS-CoV-2 erkennt das Immunsystem das Antigen wieder und kann das Virus bzw. die Infektionskrankheit gezielt bekämpfen. Vorteile der mRNA-Impfstoffe sind unter anderem die einfache Struktur der RNA und die Möglichkeit, in wenigen Wochen viele Millionen Impfdosen herzustellen.

Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht. Nach seiner Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle („Surveillance“) zum Erfassen von Wirksamkeit und möglichen Nebenwirkungen. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden in Deutschland zentral – und Herstellerunabhängig – vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.

Auch bei einem neuen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 ist es möglich, dass sehr seltene Nebenwirkungen (sehr selten heißt z.B. 1 Fall auf > 10.000 Geimpfte) erst im Verlauf der Surveillance erfasst werden. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) haben angekündigt, den Zulassungsprozess aufgrund der Dringlichkeit in einzelnen Punkten zu vereinfachen. Dabei bleibt die Sicherheit der Impfstoffe jedoch oberste Priorität.

Laut Ministerium ist absehbar, dass im ersten Schritt neben medizinischem Personal und Personal in kritischen Infrastrukturen vor allem besonders gefährdete Personengruppen geimpft werden sollen. Es ist geplant, dass die Anmeldung zur Impfung telefonisch über eine spezielle Weiche der Telefonnummer 116 117 erfolgt. Allerdings sollen in größeren Impfzentren auch telefonische Anmeldungen direkt dort entgegengenommen werden können.

Auch über eine App sollen Anmeldungen ermöglicht werden. Die Impfzeiten sind sieben Tage die Woche in zwei Schichten von 7.00 Uhr bis etwa 21 Uhr geplant. Die Beratung wird von den lokalen Gesundheitsbehörden und den mobilen Impfteams übernommen. Bei Bewohnern, die unter Betreuung stehen, bedarf es einer Genehmigung durch den Betreuer.

Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Die STIKO hat zunächst nur die Evidenz für den BioNTech/Pfizer Impfstoff, bei dem die Zulassung in Deutschland unmittelbar bevorsteht, bewertet. Dabei wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die innerhalb von bis zu 14 Wochen nach Verabreichung des Impfstoffs auftraten, bei Geimpften mit einer Placebogruppe verglichen.

Was lokale Reaktionen anbetrifft, so berichteten in der Altersgruppe 16-55 Jahre 83% der Geimpften und 14% der Teilnehmer der Placebo-Gruppe über Schmerzen an der Einstichstelle nach der ersten Dosis. 6% der Geimpften und 1% der Placebo-Gruppe dieser Altersgruppe berichteten über Rötung an der Einstichstelle, während 6% vs. 0% über Schwellung klagten. Insgesamt traten in der Altersgruppe der >55-Jährigen weniger Lokalreaktionen auf.

Unter den systemischen Reaktionen waren Abgeschlagenheit (fatigue; Impfung: 47%; Placebo: 33%), Kopfschmerzen (42% vs. 34%) sowie Muskelschmerzen (21% vs. 11%) die häufigsten Ereignisse nach der 1. Dosis in der Altersgruppe 16-55 Jahre. Nach der zweiten Impfstoffdosis traten systemische Reaktionen ähnlich häufig auf.

Insbesondere schwere unerwünschte Ereignisse mit hohem Schweregrad und solche, die als lebensbedrohlich klassifiziert wurden, traten in der Impfstoff- und Placebogruppe gleich häufig auf. Vier schwere unerwünschte Ereignisse wurden als impfstoffbezogen klassifiziert (Schulterverletzung; axilläre Lymphadenopathie; paroxysmale ventrikuläre Arrhythmie; Parästhesie des rechten Beins). Weder in der Verum- noch in der Placebogruppe traten Todesfälle auf, die auf die Injektion des Impfstoffs oder der Kochsalzlösung zurückzuführen waren.

Quelle: BMG

Zahlreiche offizielle Stellen bieten Weiterführende Informationen an. Hier haben wir für Sie einige wichtige Links zusammengestellt:

Informatives Video zum Thema Fruchtbarkeit nach der Corona Impfung