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Compliance in der SCHÖNES LEBEN Gruppe

Was verstehen wir unter Compliance?

Unter Compliance verstehen wir die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und selbst auferlegten Kodizes. Unter unsere Grundsätze der Unternehmensführung fallen die verantwortungsvolle, gesetzmäßige und regelkonforme Leitung und Kontrolle unseres Unternehmens. Legales Handeln hat in unserem Unternehmen höchste Priorität. Jeder Mitarbeiter ist für die Legalität seines Handelns verantwortlich. Wir legen unseren Fokus auf einige Kernelemente wie bspw. den ordnungsgemäßen Einsatz von Subunternehmen, Geheimhaltung vertraulicher Informationen des Unternehmens, Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (DSGVO) sowie korrekte Meldungen von abrechnungsrelevanten Daten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Außerdem spielen Transparenz, Gleichbehandlung und Schulung/Qualifizierung von Mitarbeitern eine bedeutende Rolle im Rahmen unserer Compliance Policy. Neben der ordnungsgemäßen Dokumentation von geschäftsrelevanten Informationen verpflichten wir uns einander respektvoll zu begegnen und auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) miteinander umzugehen. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren liegt uns die Schulung und Qualifizierung unserer Mitarbeiter zur Ausübung ihrer Tätigkeiten besonders am Herzen. Wir ergreifen darüber hinaus weitere Maßnahmen im Bereich Compliance wie z.B.

  • Hinweisgeber-System

    Mit in Kraft treten der EU-Hinweisgeber Richtlinie (EU Direktive 2019/1937) zum Schutz von Hinweisgebern gehen auch wir einen weiteren konsequenten Schritt zur Wahrnehmung unserer unternehmerischen und sozialen Verantwortung. Im Bereich der Unternehmensführung setzen wir auf eine verantwortungsvolle wie auch gesetzmäßige und regelkonforme Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Legales Handeln hat in unserem Unternehmen höchste Priorität.

    Das Hinweisgebersystem bietet allen Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern einen absolut vertraulichen Kommunikationskanal um Hinweise zu Verstößen in Bezug auf Gesetze und Regeln, auf Wunsch vollkommen anonym, abgeben zu können. Entgegengenommen und bewertet werden die Hinweise von einer externen Rechtsanwaltskanzlei. Kontaktieren können Sie die Rechtsanwaltskanzlei über verschiedene Kanäle wie z.B. über die digitale Hinweisgeberplattform direkt, per E-Mail, postalisch oder telefonisch.

    WICHTIG: Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf das Melden von Missständen mit Bezug auf deutsches Recht und EU-Recht, wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz.

    Das Hinweisgebersystem dient als letzte Eskalationsinstanz. Bitte sehen Sie ferner von Kundenanfragen oder Beschwerden über dieses Portal ab und wenden Sie sich in diesem Fall direkt an uns oder wählen die etablierten Prozesse im Unternehmen. Bitte beachten Sie schließlich, dass bewusst falsch abgegebene Hinweise straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie und etwaige Dritte nach sich ziehen können.

    Zur Meldestelle >

  • Vertrauensperson bei der SCHÖNES LEBEN Gruppe

    Innerhalb unserer Unternehmung haben wir darüber hinaus Vertrauenspersonen identifiziert, welche zu Vorschlägen, Ideen, Kritik, Lob, Verbesserungsideen oder allgemeinen Fragen von jedem unserer Mitarbeiter in der Zentrale adressiert werden können.

    Auf vertrauliche Behandlung der Themen legen wir großen Wert und versuchen mit diesem Kommunikationskanal eine Maßnahme bereitzustellen, um unklare Themen und Fragen unserer Mitarbeiter zu erläutern und zu lösen und damit die Zufriedenheit bei der Arbeit zu erhöhen.

  • Lieferketten-Sorgfaltspflichten Gesetz (LkSG)

    Auf die Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten während unserer Liefer- und Wertschöpfungskette legen wir großen Wert.

    Weitere Informationen finden Sie hier >

    Neben den bereits genannten, teils gesetzlich vorgeschriebenen Compliance-Maßnahmen haben wir uns diverse interne Richtlinien (wie bspw. Einkauf, Reisekosten, KFZ, …) auferlegt, die innerhalb der gesamten Organisation zur Einheitlichkeit und Transparenz beitragen und durch unser internes Qualitätsmanagement regelmäßig kontrolliert, angepasst und veröffentlicht werden.