Verhinderungspflege2024-03-25T12:28:54+02:00

SCHÖNES LEBEN Verhinderungspflege

In Ihrem Alltag sind Sie liebevoll für Ihre Angehörigen da, aber es gibt Momente, in denen Sie eine Pause benötigen oder Unterstützung brauchen – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt Ihrer Liebsten oder einfach nur, um neue Energie zu tanken. In solchen Momenten sind wir an Ihrer Seite. Unsere Verhinderungspflege von SCHÖNES LEBEN bietet Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Liebsten in guten Händen sind, selbst wenn Sie einmal nicht verfügbar sein können.

Gönnen Sie Ihren Liebsten eine wohlverdiente Auszeit in einem unserer stilvollen Premium-Pflegewohnungen. In unseren modernen und stilvollen Räumlichkeiten bieten wir umfassende Verhinderungspflege in einer familiären Atmosphäre. Unser herzliches Team ist darauf spezialisiert, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und Ihnen Komfort sowie Sicherheit zu bieten. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Liebsten in guten Händen sind, während Sie sich eine wohlverdiente Auszeit gönnen.

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Urlaubspflege

Urlaubspflege

Sie sind reif für Urlaub? Fahren Sie unbesorgt in Ihre wohlverdiente Auszeit. Bei uns ist Ihr Angehöriger in den besten Händen. Wir kümmern uns um eine liebevolle Umsorgung.

Krankenhausaufenthalt

Gut versorgt nach Krankenhausaufenthalt

In Momenten, in denen die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen nach einem Krankenhausaufenthalt nicht sofort sichergestellt werden kann, sind wir für Sie da. Unsere herzliche Umsorgung bietet Ihnen Unterstützung und Entlastung.

Unsere Leistungen auf einen Blick

FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um die Verhinderungspflege

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Verhinderungspflege je nach Pflegegrad?2024-03-11T10:27:46+02:00

Für die Verhinderungspflege können sowohl die Leistungen der Verhinderungspflege als auch 50% des Budgets für Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Um finanzielle Unterstützung für Verhinderungspflege von der Pflegekasse zu erhalten, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Der Höchstbetrag für Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro pro Jahr und gilt für Pflegegrade 2 bis 5. Zusätzlich können Sie 50% der nicht genutzten Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege übernehmen, also maximal 806 Euro. Zusammen mit den 1.612 Euro Verhinderungspflege ergibt sich somit ein Gesamtanspruch von maximal 2.418 Euro. Unser herzliches Team steht Ihnen gerne bei allen Fragen rund um dieses Thema zur Verfügung.

Wie lange dauert die Verhinderungspflege?2024-03-11T10:02:50+02:00

Die Dauer der Verhinderungspflege ist flexibel und richtet sich ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und der Intensität der benötigten Unterstützung. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und sind für Sie da, solange Sie Umsorgung benötigen. Es ist uns eine Herzensangelegenheit Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Wie beantragt man Verhinderungspflege?2024-02-06T15:16:34+02:00

Die Verhinderungspflege wird von der pflegebedürftigen Person bei der Pflegekasse beantragt. Eine rückwirkende Beantragung ist bis zu vier Jahre lang möglich. Allerdings müssen Sie die Kosten sowie der Anspruch auf Verhinderungspflege nachweisen können. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Verhinderungspflege.

Ab wann bekomme ich Verhinderungspflege?2024-02-06T15:15:59+02:00

Damit eine pflegebedürftige Person Anspruch auf Verhinderungspflege hat, muss sie mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei einem Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt. Zusätzlich dazu muss die Person mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein, wobei diese Pflege nicht ununterbrochen erfolgt sein muss. Pausen von weniger als vier Wochen sind erlaubt.

Was ist Verhinderungspflege?2024-02-06T15:15:23+02:00

Verhinderungspflege ist eine Leistung, die dann notwendig wird, wenn der Pflegebedürftige zu Hause von einer Privatperson betreut wird, diese aber vorübergehend verhindert ist. Gründe für die Verhinderung können beispielsweise Erholungsurlaub oder Krankheit sein.

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